Automatische Urheberrechts-Abtretung bei Upload in der Telegram-Gruppe „Aktivwoche 2025 Foto & Video“
Mit dem Hochladen von Fotos, Videos oder Tondateien („Werke“) in die Telegram-Gruppe erklärt sich das hochladende Gruppenmitglied („Urheber“) automatisch damit einverstanden, den nachfolgenden Bedingungen zuzustimmen:
1. Übertragung der Nutzungsrechte
Mit dem Upload erlangt jedes Mitglied der Telegram-Gruppe sowie das Organisationsteam automatisch ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den hochgeladenen Werken. Dieses Recht umfasst insbesondere:
- Private und öffentliche Nutzung,
- Nutzung in unbearbeiteter sowie bearbeiteter Form,
- Veröffentlichung in allen bekannten und zukünftigen Medien, insbesondere für werbliche Zwecke (z. B. Social Media, Webseite, Printprodukte),
- Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Zugänglichmachung.
2. Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung
Die Werke dürfen bearbeitet werden, dabei gelten folgende Bedingungen:
- Erkennbare Personen dürfen nicht in einem schlechten Licht dargestellt oder in anstößiger Weise gezeigt werden (§ 22 Kunsturhebergesetz (KUG)).
- Unveränderte Kopien dürfen nicht als Poster, Druck oder auf physischen Produkten verkauft werden ohne vorherige Veränderung.
- Es darf nicht angenommen werden, dass Personen oder Marken die Nutzung oder das Produkt unterstützen.
- Fotos und Videos dürfen nicht auf anderen Stockfoto- oder Wallpaper-Plattformen geteilt oder verkauft werden.
3. Umgang mit Aufnahmen von Kindern
- Der Urheber bestätigt, dass alle Sorgeberechtigten der Veröffentlichung und Nutzung von Bildern, auf denen Kinder erkennbar sind, zugestimmt haben (§ 22 KUG, Art. 6 DSGVO).
- Ohne diese Einwilligung ist die Veröffentlichung unzulässig.
- Der Urheber trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Vorgaben.
4. Umgang mit Gruppen- und Veranstaltungsfotos
Da auf Gruppen- und Veranstaltungsfotos häufig viele Personen gleichzeitig abgebildet werden, die Individuen teilweise schwer zu entnehmen oder unkenntlich zu machen sind, treten alle Teilnehmer, die auf diesen Bildern abgebildet sind, mit dem Upload automatisch ein einfaches, unentgeltliches sowie zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an diesen Bildern ab.
Dies erfolgt im Interesse des Gemeinwohls der Veranstaltung, mit Bezug auf § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUG, der die Veröffentlichung von Bildern von Versammlungen und ähnlichen Veranstaltungen auch ohne individuelle Einwilligung erlaubt, sofern Einzelpersonen nicht besonders hervorgehoben sind.
5. Widerspruchsrecht gegen Veröffentlichung
- Jeder Teilnehmer hat jederzeit das Recht, der Veröffentlichung eines Bildes, Videos oder Tonaufnahme zu widersprechen (Art. 21 DSGVO).
- Der Widerspruch muss eigenverantwortlich geprüft und in der Telegram-Gruppe geltend gemacht werden.
- Zur Geltendmachung ist die Verlinkung des betroffenen Mediums an den Administrator oder Gruppeninhaber erforderlich.
- Die Gruppenadministration wird nach Möglichkeit die Nutzung einstellen, kann dies jedoch bei Gruppenaufnahmen nicht vollständig garantieren.
6. Bestätigung der Rechte
Der Urheber sichert zu, alle erforderlichen Rechte (Urheber-, Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte sowie Einwilligungen von Abgebildeten) an den hochgeladenen Werken zu besitzen.
7. Haftung
Der Urheber stellt das Organisationsteam und die Gruppenmitglieder von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch Rechtsverletzungen bei den hochgeladenen Inhalten entstehen.
8. Verzicht auf Urheberbenennung
Der Urheber verzichtet auf jegliche Urheberbenennung bei der Nutzung oder Veröffentlichung der Werke (§ 13 UrhG).
9. Dauer der Rechte
Die eingeräumten Nutzungsrechte gelten dauerhaft und auch nach Verlassen der Telegram-Gruppe oder Beendigung der Aktivwoche.
Durch das Hochladen der Werke in die Telegram-Gruppe bestätigst du automatisch deine Zustimmung zu diesen Bedingungen. Eine separate schriftliche Bestätigung ist nicht erforderlich.
